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Iowa, die Heimat für Einwanderer, 1870 edition

Page 75

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Verschiedene Rechte und gesetzliche Vorkehrungen. 71 Das Legislativ-Departement besteht aus einem Senate, und Repräsentantenhause, welche zusammen die gesetzgebende Macht des Staates bilden. Die Sitzungen dieses Körpers werden alle zwei Jahre abgehalten, und fangen am zweiten Montag im Januar an. Wenn wichtige Geschäfte vorliegen, könne vom Gouverneur Extra-Sitzungen berufen werden. Die Senatoren werden auf vie Jahre gewählt; die Repräsentanten dagegen nur auf zwei. Das Executiv-Departement besteht aus einem Gouverneur, Lieutenant-Gouverneur, Staats-Sekretär, Staats-Auditor, Staats-Schatzmeister, Registrator der Staats-Landoffice, und einem Superintendenten des Erziehungs- und Schulwesens; welche alle durch eine Stimmenmehrheit einer Volkswahl erwählt werden. Das Justiz-Departement besteht aus einem höchsten Gerichte, Distrikt-Gericht, Circuit- (Kreis-) Gericht, Friedensrichter-Gericht. Alle diese Beamten werden vom Volke gewählt. Der General-Anwalt des Staates und die Distrikt-Anwalte sind Beamten dieses Departements. County- und Township- (Grafschaft- und Stadtgebiets-) Organisationen. Der Staat ist gegenwärtig in einhundert und ein Counties eingetheilt welche alle, mit Ausnahme von dreien, für Civil- und Dienstzwecke vollkommen organisirt sind. Die County-Beamten bestehen aus einer Board von Supervisoren, dem Auditor, Clerk, Schatzmeister, Recorder, Scheriff, Superintendent der öffentlichen Schulen, Feldmesser und Leichenschauer. Die Counties sind wieder zertheilt in Civil-Townships, von welchen je drei Bevollmächtigte, einen Clerk, Friedensrichter, Constabler und Weg-Supervisoren erwählen.
 
Germans in Iowa