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Die Geschichte der Stadt Davenport (part 1)

Page 423

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Davenport's Viertes Lustrum. 409 genuß sehr mäßig geworden wären, sondern indem man die Versuchung zum Trinken aus dem Wege zu räumen suchte. Zu Anfang des Jahres 1851 hatte die Legislatur des Staates ein Gesetz angenommen, dessen erster Paragraph lautete: "Das Volk dieses Staates will hinfort keinen Antheil an dem Profit von dem Kleinverkauf spirituoser Getränke (in Form von Lizens- oder Konzessions-Abgaben) nehmen; jedoch ist der Handel mit solcher Waare, als Handelsartikel verboten." Das war kein eigentliches Prohibitionsgesetz; nur wurde dadurch den Ortsgemeinden verboten, die Konzessionirung des Schankgeschäftes zu einer Einnahmequelle zu machen. Die Gesetzmacher hofften wahrscheinlich, daß nach der Verstopfung dieser Quelle keine Lizensen mehr ertheilt werden würden, und daß somit der Mäßigkeit ein großer Dienst geleistet wäre. [[margin]] 1852 [[/margin]] Den Ortsbehörden war es blos nicht gestattet, Schanklizensen auszustellen; dagegen stand es ihnen frei, den Ausschank für ein Vergehen zu erklären und Strafen dafür festzusetzen. Dies geschah auch in Davenport, und die Höhe der Strafen wechselte von Jahr zu Jahr zugleich mit den oft wechselnden Stadtbeamten. Aber die Menschen waren damals ebenso durstig wie vorher und nachher, und wenn es keine konzessionirten Wirthschaften gab, so wurde einfach ohne obrigkeitliche Erlaubniß geschenkt, und die etwaigen Strafen wurden riskirt. Abgesehen von den wenigen ehrlichen Temperenzlern sagte dieser Stand der Dinge den meisten Leuten zu, auch den Wirthen selber, weil er der wohlfeilere war. Das ging so einige Jahre, bis in 1855 ein wirklich strenges Prohibitionsgesetz, nach dem Muster des Staates Maine und darum "Maine Liquor Law" genannt, eingeführt wurde. Das war der Beginn der eigentlichen Prohibition in Iowa, welche in vielen Gegenden des Staates durch gehässige Anwendung viel Unheil angerichtet hat, in Davenport jedoch, trotz wiederholter Versuche, niemals hat durchgeführt werden können, weil sie mit den Anschauungen der überwiegend großen Mehrheit der Bevölkerung unvereinbar war, bis vor einigen Jahren durch neue strenge Gesetze die Staatsbehörde in den Stand gesetzt und sogar verpflichtet wurde, die Ortsbeamten unter ihrer Gefahr der Absetzung zur genauen Befolgung des Gesetzes zu zwingen. Vor fünfzig und sechzig Jahren aber lagen die Dinge anders, und Wirthsverfolgungen waren nur sporadisch und selten. Sie wurden nur gelegentlich von übereifrigen Privatleuten, die der Hafer stach, inszenirt. Das geschah auch im Februar 1852, als Chas. Eyfer und die Wittwe Bomberg, Besitzer sehr anständig geführter Wirthschaften, wegen Whiskeyverkauf angezeigt und in Geldstrafe genommen wurden. Am näm-
 
Germans in Iowa